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Angebot
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Unsere Angebote sind, soweit nicht anders vereinbart,
auf vier Monate befristet, im übrigen freibleibend.
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Die in unseren Kostenanschlägen, Beschreibungen usw.
gemachten Maß-, Gewichts- und Leistungsanlagen sind unverbindlich.
Mehr- oder Mindergewicht berechtigt nicht zu Beanstandungen und
Preisminderung. Darüber hinaus behalten wir uns Änderungen und
Verbesserungen der Bauart und Ausführung vor, die auf den Wandel der
Technik und Betriebserfahrung unserer Lieferanten beruhen.
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An Kostenanschlägen, Zeichnungen und sonstigen
Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrecht. Sie dürfen ohne
unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten mitgeteilt oder
zugänglich gemacht werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind
die zu den Angeboten überreichten Zeichnungen und Unterlagen
auf Verlangen kostenfrei herrauzugeben.
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Preise
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Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk.
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Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluß, so
sind wir berechtigt, unsere Preise nach billigem Ermessen zu
berichtigen, wenn innerhalb des Zeitraumes bis zur Lieferung eine
Änderung der Kosten eingetreten sein sollte. Werden die Preise deutlich
stärker erhöht als die Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum
ansteigen, hat der Käufer ein Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist
innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu
erklären.
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Lieferung
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist die Lieferung ab Lager/Werk vereinbart.
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Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die pünktliche
Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Sie ist ferner von dem
ungestörten, ordnungsgemäßen Fabrikationsgang bei uns und unseren
Lieferanten abhängig.
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Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
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Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des
Käufers, auch wenn Teillieferungen erfolgen. Die Gefahr geht spätestens
mit Verlassen des Lagers / Werkes an den Käufer über, auch wenn
ausnahmsweise Frankolieferung vereinbart ist. Verzögert sich der Versand
aus Gründen, die nur der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr
bereits an dem Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.
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Unsere Sendungen werden nur auf schriftlichen Wunsch des
Käufers, und auf dessen Kosten gegen Brand- und Wasserschaden, Diebstahl
und Transportschäden versichert.
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Zahlung
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Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist,
sofort rein netto Kasse ohne Abzug zu erfolgen.
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Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der üblichen Kosten für
kurzfristige Bankkredite berechnet. Die Rückhaltung der Zahlung oder
Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig.
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Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns
nach Vertragsabschluß bekannt werden, und die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, werden unsere sämtlichen
Forderungen - auch solche aus anderen Verträgen - ohne Rücksicht auf die
Laufzeit hereingenommener Wechsel sofort fällig. Wir sind ferner
berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistungen auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware auf Kosten des Käufers. Bei
Auslandsverkäufen sind etwa eintretende Kursverluste vom Käufer zu tragen.
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Eigentumsvorbehalt
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Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen unser
Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
normalen Geschäftsverkehr berechtigt, d.h., gegen Barzahlung oder
weiteren Eigentumsvorbehalt. Eine Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Die Forderung des Käufers
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser in der Höhe
ab, die dem Rechnungsbetrag entspricht. Ungeachtet der Abtretung und des
Einziehungsrechtes des Verkäufers ist der Käufer zur Einziehung solange
berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer
nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer ist
verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns
bekanntzugeben und unser Eigentum vorzubehalten.
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Pfändungen sowie anderweitige Eingriffe Dritter, hat
uns der Käufer sofort mitzuteilen und die Kosten der Maßnahme zur
Beseitigung des Eingriffs zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei
eingezogen werden können. Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes
ist der Kaufgegenstand vom Käufer zu versichern mit der Maßnahme, daß
uns die Rechte aus der Versicherung zustehen.
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Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer des
Eigentumvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand
zuhalten. Kommt der Käufer seiner Zahlungs- und Versicherungspflicht und
den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach,
stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das
gerichtliche Vergleichsverfahren oder Konkurs eröffnet, so wird die
gesamte Restschuld fällig. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort
bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Käufers an dem Kaufgegenstand
und wir sind berechtigt, sofort seine Herausgabe unter Ausschluß
jeglichen Zurückbehaltungsrechtes und aller sonstigen Einwendungen zu
verlangen sowie seine Verwertung vorzunehmen.
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Haftung für Mängel der Lieferung
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Wir gewährleisen entsprechend den Haftungsbedingungen unserer Lieferanten
eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des
Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit in der Weise, daß wir nach
Maßgabe nachfolgender Bestimmungen für nachweislich durch unser
Verschulden entstandene Mängel, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich
zugesicherter Eigenschaften gehört, unter Ausschluss weitergehender
Ansprüche haften
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Mängel müssen uns unverzüglich schriftlich angezeigt
werden.
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Teile, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, den wir oder einer unserer
Lieferanten zu vertreten haben, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
schlechter Baustoffe, mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit beeinträchtigt werden, sind nach unserer dem billigen
Ermessen unterliegender Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
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Unter unsere Gewährleistung fallen nicht: Natürliche
Abnutzung, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete
Betriebsmittel, chemische und elektrochemische oder elektrische
Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
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Zur Vornahme der uns nach unserem Ermessen not- wendig
erscheinenden Ausbesserungen und Ersatz- lieferungen hat uns der Käufer
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. In dringenden Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir umgehend zu
verständigen sind, oder bei Verzug in der Durchführung der
Gewährleistungsarbeiten kann der Käufer mit Zustimmung den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen lassen und von uns angemessenen Ersatz
seiner Kosten verlangen.
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Soweit sich die vom Käufer erhobene Mängelrüge als
berechtigt erweist und nicht einer unserer Lieferanten in der Haftung ist,
tragen wir die Kosten entweder der Nachbesserung oder des Ersatzstückes
einschließlich der Versandkosten sowie der angemessenen Kosten des Aus-
und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise
verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung
unserer Monteure und Hilfskräfte. Alle anderen Kosten trägt der Käufer.
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Für die Ersatzstücke bzw. die Ausbesserung
übernehmen wir die Gewährleistung bis zum Ablauf der
Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Liefergegenstand.
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Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sie sind uns
frachtfrei zurückzusenden und setzen die Bearbeitung der Mängelrüge
voraus.
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Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen
lassen, ohne den Mangel zu beheben oder wenn die Nachbesserung unmöglich
ist bzw. fehlgeschlagen ist oder von uns verweigert wird, kann der Käufer
das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen dem Käufer und uns
eine Einigung über die Minderung nicht zustande, kann der Käufer
Wandlung verlangen.
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Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu
verweigern, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen
ist.
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E s gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen,
wenn nicht ausdrücklich eine längere Gewährleistungsfrist vereinbart wurde.
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Weitere Ansprüche gegen uns und unsere
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf
Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden
sind. Dieses gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus anderen
gesetzlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
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Rücktritt vom Vertrag
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Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den
den Inhalt der Leistungen erheb- lich verändert, wird der Vertrag angepaßt.
Im übrigen sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, wenn Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die
Erfüllung des Liefervertrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
ohne daß dem Käufer irgendein Anspruch gegen uns zusteht.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Käufer Vollkaufmann ist,
der Geschäftssitz des Verkäufers.
Reku-Vertrieb-Nord
Honnens GmbH
Grünberg
24997 Wanderup
Tel.: 04606 - 965030
Fax: 04606 - 965031
Geschäftsführer:
Erich Honnens
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Angebot der Produkte im Internet
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Der Verkäufer bietet seine Produkte im Internet an und
preist sie hierzu aus. Die Preise sind für den Käufer erst verbindlich
nach erfolgter Bestätigung per Fax oder E-mail durch den Verkäufer. Die
Bezahlung von per Internet bestellter Ware erfolgt grundsätzlich per
Nachnahme oder gegen Vorkasse. Mit der Fax- oder E-mailbestätigung des
Verkäufers geht dem Käufer ein Exemplar der Liefer- und Zahlungsbedingungen im Falle eines Erstverkaufs zu. Diese werden damit
Vertragsgegenstand.
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